Anpassung der IAV
2021 haben wir unseren Erfolg zur Änderung der Kostenverteilung an den Infrastrukturanschlüssen nach dem neuen AEG § 13 gefeiert.
Jetzt zwei Jahre später trat das neue Gleisanschlussrecht mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren spätestens am 01. Juli 2023 endlich in Kraft.
Für den Erfolg waren viele Köche verantwortlich
Erlauben Sie uns heute einen kleinen Rückblick unserer Erfolgsgeschichte!
Ausgangslage: Bisher hatte jeder Gleisanschließer den Neubau der Anschlussweiche und die jährlichen laufenden Kosten wie Verwaltung, Wartung etc. selbst bezahlen müssen. Auch ein Neubau musste zur Hälfte bezahlt werden. Diese Kosten sind ab dem 1. Juli 2023 nicht mehr fällig, auch wenn noch kein neuer Infrastrukturanschlussvertrag (IAV) unterzeichnet wurde. Die Regelung gilt für alle Verträge ab jetzt. Eine schöne Erleichterung für die verantwortlichen Gleisanschließer. Details zum Gesetz stehen im AEG §13.
Kleine Schritte mit großen Erfolgen:
1. Rechtsanwalt Andy Niekamp und Friedrich Gitterle (AnschlussBahnProfis) haben zusammen mit einem Gleisanschließer, der kein ERFA-Mitglied ist, als erste den Kampf aufgenommen. Sie sind rechtlich durch die Instanzen gegangen, unterstützt mit Gutachten, mitfinanziert durch die ERFA Gleisanschluss.
2. Das Team von LKZ Prien, Fraunhofer IML und AnschlussBahnProfis haben dieses Thema in ihren Projekten für das bayerische Verkehrsministerium seit 2013 aus neutraler Sicht bewertet und regelmäßig beharrlich auf den Missstand hingewiesen.
3. Die ERFA Gleisanschluss hat dies weitergetragen, immer wieder auf diversen Veranstaltungen und Gesprächsrunden präsentiert und erläutert,
worin hier das Problem liege; zuletzt in aller Deutlichkeit bei einem Vortrag der Geschäftsführerin der ERFA Gleisanschluss, Dr. Agnes Eiband,
auf der 2. Gleisanschlusskonferenz 2020 mit den Ergebnissen:
- Das Bundesverkehrsministerium (Referat Gleisanschlussförderung) hat dies - auch dank der starken Unterstützung von VDV-Vertreter Georg Lennarz - verstanden.
- Referat Verkehrsministerium (Länder): Innerhalb von nur neun Monaten wurden unsere Punkte vorgeschlagen; das Thema ist durch alle Länder/ Gesetzgebungsgremien etc. gegangen und wurde letztendlich 2021 wirksam. Das war eine ungewöhnlich ultraschnelle Geschwindigkeit, also gab es auch hier einige Köche, die hinter den Türen wohlwollend „mit gekocht“ haben.
Besonderer Dank an die ERFA-Mitglieder
Vielen Dank an dieser Stelle auch an alle ERFA-Mitglieder, die hier seit Jahren ihren Input geliefert und damit dafür gesorgt haben, dass das Problem mehr Gehör gefunden hat. Wir haben hier in der ERFA eine starke Truppe, die einiges bewegen kann – sich gegenseitig pragmatische Hinweise geben und gleichzeitig gemeinsam eine gewichtige Stimme für die Systemänderung bilden.